Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Bei Zuzug aus dem Ausland: standesamtliche Urkunden aller zuziehenden Personen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Wenn Sie früher bereits einen Wohnsitz in Deutschland hatten, benötigen wir die letzte Meldeadresse in Deutschland.
Bitte beachten Sie: Wir versuchen Sie möglichst vollständig über die benötigten Unterlagen zu informieren. In Ausnahmefällen kann es aber während des Termins notwendig werden, weitere Unterlagen vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit, Promotionsurkunde etc.) In diesen Fällen ist unter Umständen eine erneute Vorsprache erforderlich.
Wir verzichten auf die Erhebung eines Bußgelds, wenn die gesetzliche zweiwöchige Frist zur Meldepflicht aufgrund fehlender Termine nicht eingehalten werden kann.